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Über die Einführung in der Europäischen Union am 01. Juli 2009 der Registrierung aller Wirtschaftsbeteiligten im EORI-Datenbank

Über die Einführung in der Europäischen Union am 01. Juli 2009 der Registrierung aller Wirtschaftsbeteiligten im EORI-Datenbank

Über die Einführung in der Europäischen Union am 01. Juli 2009 der Registrierung aller Wirtschaftsbeteiligten im EORI-Datenbank

Am 1. Juli 2009 wurde in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Registrierungs- und Identifikationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (im Weiteren: EORI) eingeführt.

Um den Handel mit Drittstaaten betreiben zu dürfen, benötigen Wirtschaftsbeteiligte eine EORI-Kennnummer.

Jeder EU-Staat entwickelt ein eigenes (nationales) EORI-System, die alle zusammen ein EORI-System der Europäischen Union bilden.

Wirtschaftsbeteiligte werden in einer Datenbank unter der so genannten EORI-Kennnummer gespeichert. Diese Kennnummer benötigen die Wirtschaftsbeteiligten bei Transaktionen und zollrechtlichen Handlungen, wenn sie identifiziert werden sollen.

Wirtschaftsbeteiligte aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union nicht ansässig sind:

  • Können eine EORI-Kennnummer bei jeder Zollstelle eines der EU-Staaten vor der Durchführung von geplanten zollrechtlichen Handlungen in der EU in Schriftform beantragen oder
  • Können den Antrag auf Erteilung der Kennnummer schon bei der Durchführung des ersten Zollgeschäfts, bei dem die EORI-Kennnummer gemäß dem Zollrecht der EU erforderlich ist, falls dem Wirtschaftsbeteiligten die EORI-Kennnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaate nicht erteilt worden ist, in der Zollbehörde einreichen.

 

Das Staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus ist von der Hauptzollverwaltung des Staatsdienstes für Einkommen der Republik Lettland und dem Zolldepartement beim Ministerium für Finanzen der Republik Litauen darüber informiert worden, dass der Ex- oder Importeur der Republik Belarus eine EORI-Kennnummer nicht braucht, wenn er die Güter nicht selbst aus- oder einführt, sondern schließt mit dem Spediteur einen Beförderungsvertrag ab. Ab 1. Juli 2009 benötigen Transportunternehmer, die Waren aus der EU in die Drittstaaten, einschl. der Republik Belarus, ausführen oder Waren aus Drittstaaten, einschl. der Republik Belarus, in die EU einführen, eine EORI-Kennnummer. In diesem Fall wird der Transportunternehmer im Carnet TIR als Ausführer der Durchfuhr angegeben, er wird auch für die Voranmeldung der zu befördernden Waren in der EU zuständig gemacht. Der Transportunternehmer soll in diesem Fall eine EORI-Kennnummer haben.

Kontakt

Bei Fragen zum Verfahren EORI wenden Sie sich an:

  • Hauptzollverwaltung des Staatsdienstes für Einkommen der Republik Lettland

 

Tel.: +371 67 111 338, + 371 67 111 222
Fax: + 371 67 111 324, +371 67 111 291
E-Mail: EORI@vid.gov.lv

  • Zolldepartement beim Ministerium für Finanzen der Republik Litauen

 

Tel.: +370 5 266 6145, + 370 5 266 61 11
Fax: + 370 5 266 60 05
Telefonauskunft: + 370 5 261 30 27

  • Zolldienst im Ministerium für Finanzen der Republik Polen

 

Tel.: + 48 22 694 31 94, + 48 22 694 30 91;
E-Mail: Informacja.Celna@mofnet.gov.pl
Internet: www.mf.gov.pl unter S u ba Celna/Rejestr EORI.

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