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Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Auslandsdevisen

Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Auslandsdevisen

Staatsbürger, die den Zollraum der Republik verlassen möchten, dürfen ohne schriftliche Zollanmeldung Auslandsdevisen im Wert von bis zu 3 000 USD (oder USD Equivalent) ausführen. Bei Ausfuhr von Devisen ab 10 000 USD (oder USD Equivalent) ist nicht nur eine schriftliche Devisenerklärung erforderlich, sondern eine durch Zollbehörden ausgestellte Ausfuhrgenehmigung oder eine Bankerlaubnis vorzulegen.

Natürliche Personen dürfen ausländische Währung in Belarus ohne Einschränkungen einführen. Bei Einfuhr von Auslandsdevisen im Wert von bis zu 10.000 USD (oder USD Equivalent) pro Person ist eine schriftliche Zollanmeldung nicht erforderlich, ausgenommen Fälle, wenn eingeführte Devisen als unentgeltliche Hilfe angemeldet werden. Auslandsdevisen im Wert von über 10 000 USD (oder USD Eqivalent) pro Person unterliegen einer schriftlichen Zollanmeldung.

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