Beförderung von belarussischen Rubel
Die Ein- und Ausfuhr der Nationalen Währung der Republik Belarus durch natürliche Personen ist ohne schriftliche Anmeldung gestattet, wenn der Betrag den Wert 500 Grundwerte (seit 1. Dezember 2007 der Grundwert beträgt 35.000 BYR) nicht überschreitet.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für einigen Waren zum persönlichen Gebrauch
Gemäß dem Zollrecht der Republik Belarus bestehen einige Einschränkungen in Bezug auf abgabenfreie Einfuhr von Waren zum persönlichen Bedarf (pro Person). |