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Die belarussische Repräsentantenkammer hat das Abkommen zum Informationsaustausch zwischen Zoll- und anderen Staatsorganen der Zollunion ratifiziert.
Das Abkommen zielt auf die Schaffung einer Vertrauensbasis zwischen den Teilnehmerstaaten der ZU ab, sagte der Vorsitzende des belarussischen Zollkomitees, Alexander Spilewski. Alle Verfahren sollen transparent sein, das Abkommen soll eine offene Zollaufteilung und Handhabung der Güterströme begünstigen.
Belarus habe bereits mit Russland und Kasachstan eine Vereinbarung über Informationsaustausch auf der Basis der Informationstechnologien unterzeichnet, somit hat das ratifizierte Abkommen bereits bestehende Vereinbarungen legitimiert. Ab 1. Januar 2011 soll im ZU-Raum das Abkommen angewendet werden.
Das Abkommen zur Informationsaustausch zwischen Zoll- und anderen Staatsorganen der Zollunion wurde am 21. Mai 2010 in St.-Petersburg unterzeichnet. Inhalt und Ordnung aller Informationen werden durch internationale Abkommen und andere normative Rechtsakte der ZU-Teilnehmerstaaten geregelt.
Informationsaustausch basiert auf ZU-eigenen Informationstechnologien und -systemen und erfolgt zwischen Hauptzollorganen der Zollunion.
BelTA