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29 Dec 2010
Juristische Personen der Zollunion füllen ab 1. Januar Zollerklärungen nach neuen Regeln aus

Juristische Personen der Zollunion füllen ab 1. Januar 2011 Zollerklärungen nach neuen Regeln aus. Das teilte der Verwaltungsleiter für Zollkontrolle des Staatlichen Zollkomitees von Belarus Wladimir Orlowski mit.

In der Zollunion funktioniert die einheitliche Struktur der elektronischen Kopien. Früher gab es in Mitgliedsstaaten der Zollunion ihre eigene Struktur der Zollerklärungen. Zurzeit ist sie einheitlich, wird nach denselben Regeln zusammengestellt und kontrolliert.

Als Belarus, Kasachstan und Russland ihre Arbeit laut Zollkodex der Zollunion (seit 1. Juli 2010) begannen, wurden diese Vorschriften noch nicht erarbeitet. Sie wurden mit der Kommission der Zollunion vereinbart und treten ab 1. Januar in der Zollunion in Kraft.

Auf solche Weise werden ab 1. Januar 2011 neue Waren- und Transiterklärungen sowie neue Vorschriften eingeführt, die bei der Ausfüllung von Zollerklärungen genutzt werden. Außerdem verabschiedete das Staatliche Zollkomitee von Belarus im Rahmen der Beschlüsse der Kommission der Zollunion einige normative Akten zu E-Strukturen und Besonderheiten bei der Ausfüllung von einzelnen Spalten der Zollerklärungen.

Wladimir Orlowski präzisierte, dass neue Regeln zur Ausfüllung von Zollerklärungen juristische Personen, Wirtschaftsbeteiligte angehen, die ihre Waren zur Zollabfertigung vorlegen.

„Das ist eine sehr ernsthafte Stufe in der Arbeit der Zollorgane der Zollunion, hob der Vertreter des Staatlichen Zollkomitees hervor. Wir haben schon die Systeme getestet, alles muss normal laufen“.

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